VDEK-Anerkennung "Manuelle Therapie"

Nach dem Ausbildungsgesetz des "Verbandes der Ersatzkrankenkassen vdek"( Link: www.vdek.com ) - früher: IKK, bzw. VdAK - ist für die Zulassungserweiterung in Manueller Therapie eine Weiterbildung über mindestens 260 Unterrichtseinheiten (UE) mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung erforderlich. Zwischen den Kursen der Oberen und Unteren Extremitäten sowie der Wirbelsäule muss ein zeitlicher Abstand von drei Monaten eingehalten werden.
Die Zertifikatsprüfung ist frühestens zwei Jahre nach Kursbeginn möglich. Höchstens sollten vier Jahre vergangen sein. Der schriftliche Teil besteht aus 30 Fragen.
Im IAOM-Skript sind Übungsfragen zu jedem Gelenk zusammengefasst. Der praktische Teil wird an den Kursteilnehmern durchgeführt und beinhaltet Anatomie in vivo, Basisuntersuchung, Gelenksspezifische Techniken, Untersuchungen und Weichteiltechniken. Außerdem ist eine schriftliche Patientendokumentation 2 Monate vor der Prüfung abzuliefern, wobei eine Kopie des dazugehörigen Patientenrezeptes beigelegt werden sollte.
Hier allg. Prüfungsinformationen zum Download!
Die Absolvierung der Extremitätenkurse I - VI und Wirbelsäulenkurse I - IV mit bestandener Zertifikatsprüfung gestattet es Physiotherapeuten, die Position „Manuelle Therapie" mit allen deutschen Krankenkassen abzurechnen.
Die Anmeldung erfolgt über den Kursort.

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